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Nachweisgesetz durch digitale Personalakte Personio erfüllt?


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  • Communicator
  • 20 Kommentare

Liebe Community,

 

vielleicht weis jemand Bescheid oder hat sich schon mal mit dem Thema beschäftigt: ich überlege gerade, ob die digitale Personalakte von Personio die Anforderungen des Nachweisgesetzes erfüllt. 

Heisst konkrekt: 

  1. Beispiel: Arbeitsverhältnis wird nur mündlich geschlossen, aber alle relevanten Infos (Gehalt, Stammdaten, Arbeitszeit etc.) werden vollständig im Personio-Account hinterlegt, auf die der Mitarbeiter Zugriff hat. Ist damit die Textform erfüllt?
  2. Beispiel: Arbeitsvertrag liegt vor, aber nachträgliche Änderungen - bswp. am Gehalt oder den Arbeitsstunden - werden nur mündlich vereinbart und dann in Personio festgehalt. Ist hier die Textform gewahrt?

Oder muss doch ein Dokument aufgesetzt werden?

Bin gespannt und danke schon mal für eure Antworten! :)

lg

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3 Antworten

Mell
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • 326 Kommentare
  • 25. März 2025

Hallo ​@S.D.

ich würde sagen, dass man zumindest ein digitales Dokument anlegen sollte für alle Verträge, bei denen die Textform inzwischen ausreicht. 
Schaumal hier sind zwei Artikel von Personio zu dem Thema. Einmal zum Digitalen Arbeitsvertrag (hier auch in Verbindung zum neuen Nachweisgesetz) und einmal mündlichen Arbeitsvertrag
 

Ich persönlich kann nur sagen, dass wir für alle Verträge und Änderungen mit Dokumenten arbeite und auch ohne Pflicht in den meisten Fällen die Schriftform wahren. 

LG Melina


SarahHen
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • 701 Kommentare
  • 25. März 2025

Hallo ​@S.D. 

ich habe aus Interesse gegoogelt, wie Textform definiert ist. Laut §126 BGB “..., muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden, wobei die Person des Erklärenden genannt sein muss”

Ich vermute, dass Personio daher nicht reicht und würde es wie ​@Mell handhaben und ein Dokument erstellen. Als das Nachweisgesetz noch die Schriftform erforderte, haben wir die Verträge zwar digital unterzeichnet, haben am ersten Arbeitstag aber ein Dokument mit den erforderlichen Infos ausgedruckt und mit Tintenunterschrift ausgehändigt. Das Dokument hatten wir als Vorlage in Personio und entsprechend war es schnell erstellt. 

Seit diesem Jahr ist es ja ausreichend, wenn ihr das in den MA-Profilen erstellt und unterzeichnet.

Vielleicht ist das eine Idee für euch?

Viele Grüße

Sarah


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  • Autor
  • Communicator
  • 20 Kommentare
  • 27. März 2025

Danke für eure Einschätzung und eure Feedback! lg


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