Liebe Community,
vielleicht weis jemand Bescheid oder hat sich schon mal mit dem Thema beschäftigt: ich überlege gerade, ob die digitale Personalakte von Personio die Anforderungen des Nachweisgesetzes erfüllt.
Heisst konkrekt:
- Beispiel: Arbeitsverhältnis wird nur mündlich geschlossen, aber alle relevanten Infos (Gehalt, Stammdaten, Arbeitszeit etc.) werden vollständig im Personio-Account hinterlegt, auf die der Mitarbeiter Zugriff hat. Ist damit die Textform erfüllt?
- Beispiel: Arbeitsvertrag liegt vor, aber nachträgliche Änderungen - bswp. am Gehalt oder den Arbeitsstunden - werden nur mündlich vereinbart und dann in Personio festgehalt. Ist hier die Textform gewahrt?
Oder muss doch ein Dokument aufgesetzt werden?
Bin gespannt und danke schon mal für eure Antworten! :)
lg