wenn ein MA von Freitag bis Montag krank ist und auch die AU hierfür einreicht, zählt Personio nur 2 Tage - statt 4 Tage. Dies ist dann bei der Meldung an die Gehaltsabrechnung und für die Erstattung bei der Krankenkasse fehlerhaft.
Wie können wir es anlegen, dass Kranktage auch an Wochenenden gezählt werden?
verstehe ich es richtig, dass die Abwesenheit sogar durchgehend von Fr-Mo eingetragen war? Bitte überprüfe Deine Einstellungen > Abwesenheiten und die Gültigkeit, bei Krankheiten kannst Du dann Mo-So auswählen, dann sollten Sa und So auch mitgezählt werden.
Sobald Mitarbeitende jedoch Fr und Mo einzeln eingeben, würde das wieder nicht ausgelöst werden, das ist in der Tat eine Idee, es wurde hierzu auch bereits eine erstellt. :)
wir haben eine 5 Tage Woche. Aber bei Krankheit werden ja Wochenende und Feiertage auch bei der Berechnung mit einbezogen (auch bei der Berechnung von Langzeitkrank) - also wenn die Krankmeldung auch an diesen Tagen ausgestellt wurde. Oder haben wir einen Denkfehler in Personio?
wir haben eine 5 Tage Woche. Aber bei Krankheit werden ja Wochenende und Feiertage auch bei der Berechnung mit einbezogen (auch bei der Berechnung von Langzeitkrank) - also wenn die Krankmeldung auch an diesen Tagen ausgestellt wurde. Oder haben wir einen Denkfehler in Personio?
ok das macht schon Sinn, das hatte ich nicht bedacht. allerdings zählt Personio allgemein keine Abwesenheitstage an Tagen, die keine Arbeitstage des Mitarbeiters sind. und dazu zählt ja das Wochenende dazu.
das ist eine sehr gute Idee! Ich bin der gleichen Meinung wie @MaCherie1 und würde Dir raten, dies als Idee im Bereich Ideation zu posten. Hier findest Du eine Anleitung dazu:
verstehe ich es richtig, dass die Abwesenheit sogar durchgehend von Fr-Mo eingetragen war? Bitte überprüfe Deine Einstellungen > Abwesenheiten und die Gültigkeit, bei Krankheiten kannst Du dann Mo-So auswählen, dann sollten Sa und So auch mitgezählt werden.
Sobald Mitarbeitende jedoch Fr und Mo einzeln eingeben, würde das wieder nicht ausgelöst werden, das ist in der Tat eine Idee, es wurde hierzu auch bereits eine erstellt. :)
in meinem letzten Kommentar bin ich darauf eingegangen, wie Du die Abwesenheitsart Krankheit einstellen kannst, damit alle Kalendertage gezählt werden. Also auch die Wochenenden, an welchen Krankheiten eingetragen sind.
Hast Du das ausprobiert? Ist das ausreichend für die Lohnbuchhaltung?
Ok, da haben wir uns heute wohl den selben Post vorgenommen und du warst schneller. :) Es freut mich, dass es Dir im ersten Schritt weiterhilft! Liebe Grüße Lena
Der Post ist ja schon ein bisschen älter aber vielleicht könnt ihr mir doch helfen als Personio Experten bei der Thematik Krankheitsabwesenheiten 😀 Ich würde gerne noch einmal nachfragen (auch wir haben die Regel, dass am dritten Tag einer krankheitsbedingten Abwesenheit ein Arzt aufgesucht werden muss). Das bekannte Beispiel: der MA meldet sich am Freitag krank. Dann am drauffolgenden Montag ebenfalls. Wie bucht ihr die Abwesenheit? Krank am Freitag, Samstag, Sonntag und Montag? Bei uns laufen dann 4 Krankheitstage in der MA Statistik des betroffenen Mitarbeiters auf (als Arbeitszeitmodell ist ein Modell mit Arbeitstagen Mo.-Fr. (kein Sa.und So.) hinterlegt). Resultat: ein unglücklicher Mitarbeiter, weil Samstag und Sonntag mitgezählt werden in Personio. Mitarbeiter sagt, am Wochenende sollte keine Krankheit gebucht werden. Wie geht ihr damit um?
@MaCherie1 danke dir für deine Rückmeldung, Wir buchen so, wie es in der AU steht. Dennoch mosern unsere MA, dass die Wochenenden mit zählen, auch wenn es in der AU entsprechend vermerkt ist. Wie geht ihr damit um?
die 4 Tage Abwesenheit bei Krankheit können von den Einstellungen deiner Abwesenheitsart für Krank herrühren. Dort muss, wenn das Wochenende nicht mitgezählt werden soll, bei Gilt an auch Arbeitszeitmodell ausgewählt werden. Dieses nicht mitzählen ist meiner Meinung nach aber nur für Auswertungen relevant.
Tatsächlich buchen wir für Krankheiten die bis Freitag gehen, und am Montag wieder starten, auch immer das Wochenende mit. Wir zweifeln als AG einfach an, dass am Wochenende der AN gesundet ist, und urplötzlich am Montag wieder neu krank ist. Die Beweislast liegt in diesem Fall beim AN, wenn dieser es darauf anlegt. Auch muss der AN eine AU vorlegen für den Montag.
wir konnten das zwischenzeitlich mit unserem Steuerbüro klären. Hier geht es tatsächlich um die U1- Umlage und Erstattung der Entgeltfortzahlung durch die Krankenkassen (Arbeitgeberaufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bis 30 MA). Hierfür müssen Wochenenden und Feiertage gebucht bzw. den Krankenkassen gemeldet werden. Insofern ist das alles (Buchungen an Feiertagen und Wochenenden in den Abwesenheiten) korrekt und wir konnten das unseren MA jetzt auch verständlich vermitteln. 😀
Liebe Grüße
Mareike
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