Hallo,
inwieweit besteht die Möglichkeit über die Buchung einer Abwesenheitsart (z.B. Freizeitausgleich) hierüber automatisch die Überstunden abzuziehen, so dass der Schritt der Überstundenumwandlung entfällt?
Soweit ich das richtig sehe, kann die Umwandlung der Überstunden in z.B. Freizeitausgleichstagen nur durch den HR Bereich erfolgen, da ansonsten alle Mitarbeiter ein Bearbeitungsrecht für die Anwesenheiten benötigen, was natürlich nicht gewünscht ist.
Ggf. gibt es bereits ähnliche Anfragen/Diskussionen?
Danke und VG
Annika