Hallo zusammen,
wir möchten einen türkischen Studenten, für ein Auslandssemester in Deutschland, als Werkstudent einstellen.
Unsere Vergütungsregelungen:
- Pflichtpraktika vergüten wir mit 1.000 € monatlich.
- Freiwillige Praktika werden mit dem Mindestlohn vergütet.
Da wir bisher keinen solchen Fall hatten, möchten wir sicherstellen, dass wir alles korrekt umsetzen.
Daher folgende Fragen:
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Aufenthaltsstatus & Arbeitserlaubnis:
- Der Student benötigt ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Damit darf er maximal 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten.
- Muss eine Genehmigung der Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit eingeholt werden? Welchen Nachweis muss uns der Studierende erbringen?
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Anmeldung & Bürokratie:
- Der Student benötigt eine Steuer-Identifikationsnummer und eine Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.) in Deutschland, richtig?
- Welche Meldepflichten bestehen für uns als Arbeitgeber (z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkasse, Finanzamt)?
- Muss er sich an einer Hochschule/Uni in Deutschland einschreiben?
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Sozialversicherung & Steuern:
- Gilt für den Studenten die Werkstudentenregelung, wenn er maximal 20h/Woche arbeitet oder kann er auch während dieses Auslandssemester Vollzeit arbeiten?
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Pflicht- vs. freiwilliges Praktikum:
- Gibt es Unterschiede in der Behandlung zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum im Rahmen eines Auslandssemester?
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Krankenversicherung:
- Muss der Student sind bei einer Krankenkasse in Deutschland anmelden?
Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Konstellation oder kann uns hilfreiche Hinweise geben?
Danke vorab für eure Unterstützung! 😊
Liebe Grüße,
Cosima