Liebe Community,
nutzt jemand von euch die eSignature bei befristeten Arbeitsverträgen?
Ich finde dazu widersprüchliche Aussagen, ob dieses Vorgehen zulässig ist oder nicht.
Viele Grüße
Frauke
Liebe Community,
nutzt jemand von euch die eSignature bei befristeten Arbeitsverträgen?
Ich finde dazu widersprüchliche Aussagen, ob dieses Vorgehen zulässig ist oder nicht.
Viele Grüße
Frauke
Beste Antwort von Selina
Hallo
wie
In Deutschland trifft dies auf alle Dokumente zu, die der Schriftform unterliegen. Dazu gehören, neben Befristungsabreden, unter anderem auch Empfangsbekenntnisse und Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages bei doppelter Schriftformklausel.
Außerdem ist die Verwendung der elektronischen Signatur für arbeitsrechtliche Dokumente zum Teil explizit ausgeschlossen. Dazu gehören z. B. folgende:
Du findest auch hier ins unserem Helpcenter alle weiteren Infos zur Rechtsverbindlichkeit von elektronischen Signaturen.
Liebe Grüße
Selina
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